Wegen ihres Einsatzes für das Bahá’í Institute for Higher Education (BIHE) befinden sich derzeit elf Bahá’í im Iran in Untersuchungshaft. Sie traten für das Recht auf Bildung der Bahá’í ein, nachdem die iranische Regierung ihnen den Zugang zu Universitäten versperrt. Am vergangenen Samstag wurde ihr Anwalt, der prominente Menschenrechtsaktivist Abdolfattah Soltani, nun ebenfalls festgenommen. Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland sieht ihre Befürchtung bestätigt, dass nach dem Prozess gegen das ehemalige Führungsgremium 2010 abermals ein unfairer Prozess auf die iranische Bahá’í-Gemeinde zukommt.
BERLIN, 16.09.2011 – „Die Verhaftung Abdolfattah Soltanis am vergangenen Samstag in Teheran lässt Schlimmes für den anstehenden Prozess gegen die elf Bahá’í befürchten, die sich unrechtmäßig vor Gericht verantworten müssen“, meint Prof. Dr. Ingo Hofmann, Sprecher für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde Deutschland. Abdolfattah Soltani ist zusammen mit der Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi Gründungsmitglied des Defenders for Human Rights Centres in Teheran, das den Rechtsbeistand der elf Bahá’í organisiert. Er wurde 2009 mit dem Internationalen Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg ausgezeichnet.
Die elf Bahá’í wurden Ende Mai 2011 bei Razzien in Teheran, Karaj, Isfahan und Schiras zusammen mit weiteren festgenommen, die sich im Bahá'í Institute for Higher Education (BIHE) engagierten. Das Institut ist eine informell organisierte Fernuniversität, die jungen Bahá’í Zugang zu höherer Bildung ermöglicht, nachdem die iranische Regierung den Bahá’í das Menschenrecht auf Bildung an Universitäten systematisch verwehrt.
„Die Umstände ihrer Untersuchungshaft erinnern fatal an den Prozess gegen die sieben Mitglieder des ehemaligen Führungsgremiums der iranischen Bahá’í-Gemeinde“, sagt Prof. Dr. Ingo Hofmann. „Zumal es sich um den gleichen Richter handelt, der bereits im vorherigen Fall für das unfaire Verfahren und die unmenschlichen Haftbedingungen verantwortlich war“. Die zwei Frauen und fünf Männer wurden im August 2010 nach über dreijähriger erschwerter Untersuchungshaft und unter fadenscheinigen Begründungen zu je zwanzigjähriger Haftstrafe verurteilt.
„Erneut sind uns bei den elf Bahá’í weder die genauen Anklagepunkte bekannt, noch gibt es einen bestätigten Termin für die erste Verhandlung. Nur drei von ihnen konnten überhaupt durch die Anwälte im Gefängnis aufgesucht werden“, so der Sprecher. „Uns ist auch nicht bekannt, ob die elf Bahá’í einzeln abgeurteilt werden oder als Gruppe, was die Anwälte beantragt hatten, ohne jedoch darauf Antwort durch die Justizbehörden zu erhalten.“
„Noch einmal rufen wir die Bundesregierung und Bildungsinstitutionen aus Bund und Ländern auf, gegenüber der iranischen Regierung ihren deutlichen Protest gegen den systematischen und fortwährenden Versuch der iranischen Regierung, den jungen Bahá’í ihr Menschenrecht auf Bildung zu verwehren, zum Ausdruck zu bringen und die Freilassung der Verhafteten zu fordern.“
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